- mitgeben
- mit|ge|ben ['mɪtge:bn̩], gibt mit, gab mit, mitgegeben <tr.; hat:
a) zum Mitnehmen geben:dem Kind ein Frühstück, etwas zu essen mitgeben; kann ich dir einen Brief an meine Eltern mitgeben?b) zuteilwerden lassen:sie hat ihren Kindern eine gute Erziehung, Ausbildung mitgegeben.Syn.: ↑ ermöglichen.
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mịt||ge|ben 〈V. tr. 143; hat〉 jmdm. etwas \mitgeben jmdm. etwas geben, wenn er weggeht, (als Wegzehrung o. Ä.) auf den Weg geben ● der Tochter eine Aussteuer \mitgeben; seinem Kind eine gute Erziehung \mitgeben 〈fig.〉 zuteilwerden lassen; ich werde Ihnen einen Führer \mitgeben zur Begleitung geben* * *
mịt|ge|ben <st. V.; hat:a) jmdm. bei seinem Weggang zum Mitnehmen mit auf seinen Weg geben:dem Kind etwas zu essen m.;b) jmdm. als, zur Begleitung geben, zuteilen:jmdm. einen Bewacher m.;c) jmdm. zuteilwerden lassen:seinen Kindern eine gute Ausbildung m.* * *
mịt|ge|ben <st. V.; hat: a) jmdm. bei seinem Weggang zum Mitnehmen mit auf seinen Weg geben: dem Kind ein Frühstück, etwas zu essen m.; kann ich dir einen Brief an meine Eltern m.?; Ü Als er sich auf den Weg machte, gab ihm der Wirt alle Segenswünsche mit (Geissler, Nacht 81); b) jmdm. als, zur Begleitung geben, zuteilen: jmdm. einen Bewacher, Führer, Begleiter m.; c) jmdm. zuteil werden lassen: seinen Kindern eine gute Erziehung, Ausbildung m.; der Tochter eine Aussteuer m.
Universal-Lexikon. 2012.